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Donnerstag, 01.10.2026
Steuerbefreiung für Immobilienverkauf nach Scheidung geplant
Am 25.09.2026 hat der Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs beschlossen, Veräußerungsgewinne von Immobilien im Zusammenhang mit Scheidungen von der sog. Spekulationssteuer zu befreien. Damit folgte die Länderkammer dem baden-württembergischen Antrag zum Jahressteuergesetz 2026.
Der Deutsche Bundestag wird sich nun mit dem Jahressteuergesetz 2026 befassen. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket zustimmen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.